Deutscher Volksrat

Deutscher Volksrat
I
Deutscher Volksrat
 
Am 6. und 7. Dezember 1947 trat in Berlin der »Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden« zusammen, dessen Delegierte auf eine Initiative der SED hin aus Parteien und Massenorganisationen der sowjetischen Zone gewählt worden waren, zum geringen Teil auch aus den Westzonen stammten. Angesichts der erkennbaren Tendenz der Amerikaner und Briten, einen westdeutschen Teilstaat zu errichten, verlangte der Kongress - dabei die sowjetische Deutschlandpolitik unterstützend - die Vorbereitung eines Friedensvertrages sowie eine gesamtdeutsche Regierung »aus Vertretern aller demokratischen Parteien« und gründete die von der SED geführte »Volkskongressbewegung für Einheit und gerechten Frieden«. Der 2. Volkskongress, der am 17. und 18. März 1948 tagte, lehnte den Marshallplan ab, erkannte die Oder-Neiße-Linie an und beschloss ein Volksbegehren zur deutschen Einheit. Er wählte den 1. Deutschen Volksrat, der 400 Mitglieder, davon 100 aus den Westzonen, umfasste. Der Verfassungsausschuss des Volksrates unter der Leitung Otto Grotewohls erarbeitete auf der Grundlage eines SED-Entwurfs vom November 1946 den Entwurf einer »Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik«, der vom Volksrat am 22. Oktober 1948 gebilligt und am 19. März 1949 formell beschlossen wurde. Die 1400 Delegierten aus der sowjetischen Zone, die am 3. Deutschen Volkskongress (29. und 30. Mai 1949) teilnahmen, waren von der Bevölkerung am 15. und 16. Mai aufgrund einer Einheitsliste mit vorher festgelegtem Schlüssel, der der SED die Kontrolle über den Kongress garantierte, gewählt worden. Der Protest in der Bevölkerung zeigte sich allerdings in 31,5 % Nein-Stimmen sowie 6,7 % ungültigen Stimmen. Aus den Westzonen nahmen 610 Delegierte am 3. Volkskongress teil, der ganz im Zeichen der Reaktion auf die Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes stand. Der Kongress nahm die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik an und wählte den 2. Deutschen Volksrat, der am 7. Oktober 1949 zusammentrat, sich als provisorische Volkskammer der DDR konstituierte, ein »Manifest der Nationalen Front des demokratischen Deutschland« (in der die Volkskongressbewegung aufging) beschloss und Otto Grotewohl mit der Bildung einer Regierung beauftragte. Damit war die Gründung der DDR vollzogen.
II
Deutscher Volksrat,
 
1948/49 in der SBZ eine Versammlung, die vom »Deutschen Volkskongress« (zweimal) gewählt wurde. Der 2. Deutsche Volksrat, der am 30. 5. 1949 den vom 1. Deutschen Volksrat am 19. 3. 1949 verabschiedeten Entwurf einer Verfassung einer »deutschen demokratischen Republik« angenommen hatte, konstituierte sich am 7. 10. 1949 als provisorische Volkskammer und rief am selben Tag die »DDR« aus.

Universal-Lexikon. 2012.

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